Auszubildende mit Legasthenie oder Dyskalkulie haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie berät Auszubildende und Betriebe bei der Gestaltung eines anforderungsgerechten Nachteilsausgleichs.
Behinderte Menschen haben laut Gesetz ein Recht auf Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfung. Das Handbuch bietet eine Fülle von Informationen zu Behinderungsarten und geeigneten Formen des Nachteilsausgleichs. Fallbeispiele zeigen konkrete Lösungsmöglichkeiten und helfen so bei der praktischen Umsetzung des gesetzlichen Gebots. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf psychischen Behinderungen und Beeinträchtigungen.
Auch als kostenloser Download erhältlich unter: <Link>
Der Fachbeitrag behandelt den Nachteilsausgleich in der Berufsbildung als Schlüssel zur Inklusion behinderter Menschen und zur Fachkräftequalifizierung. Er erläutert die rechtlichen Grundlagen im Grundgesetz, der VN-Konvention und im Berufsbildungsgesetz, und hebt die Rolle der zuständigen Stellen hervor. Zudem werden Ergebnisse eines BIBB-Projekts zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs in der Praxis sowie daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen für die Berufsbildungspolitik vorgestellt.
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